AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER TTI GMBH (AGB)

für Verträge mit Verbrauchern


1. Angebot und Vertragsschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die TTI GmbH kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

2. Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die TTI GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die TTI GmbH erteilt dem Besteller die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit das Angebot durch den Besteller nicht innerhalb der Frist von § 1 angenommen wird, sind diese Unterlagen der TTI GmbH unverzüglich zurückzusenden. 

3. Preise und Zahlung 

  1. In den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt. 
  2. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises erfolgt ausschließlich auf das mitgeteilte Bankkonto der TTI GmbH. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. 
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Gesamtkaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass die TTI GmbH einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. 

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht 

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Der Besteller bleibt jedoch zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die aus demselben Kaufvertrag resultieren, berechtigt. 

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

5. Lieferzeit 

  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. 
  2. Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 
  3. Der Besteller kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist die TTI GmbH in Textform auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte die TTI GmbH einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller der TTI GmbH eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn die TTI GmbH die Nachfrist fristlos verstreichen lässt, ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. 
  4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die TTI GmbH berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. 
  5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. Die Haftungsregelungen gem. §7 Nr. 5, 6, und 7 dieser Verkaufsbedingungen gelten entsprechend. 

6. Eigentumsvorbehalt 

  1. Die TTI GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. 
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. 
  3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die TTI GmbH unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. 

7. Mängelansprüche und Haftung 

  1. Soweit die in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben von der TTI GmbH nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend. 
  2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und der TTI GmbH vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder er nicht die Eigenschaften hat, die der Besteller nach den öffentlichen Äußerungen der TTI GmbH erwarten konnte, ist die TTI GmbH zur Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. 
  3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die TTI GmbH ist jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sin die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder wird die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder die Nacherfüllung verweigert worden ist. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen bleibt davon unberührt. 
  4. Die TTI GmbH haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der TTI GmbH beruhen. Die TTI GmbH haftet ferner für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. 
  5. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die TTI GmbH nur, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Diese Schäden müssen in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sein. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die TTI GmbH im Übrigen nicht. Die beschriebenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der TTI GmbH betroffen sind. 
  6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
  7. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht sind. 

8. Sonstiges 

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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